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    Online BusinessMatthias Beckmann

    Kleinunternehmerregelung für Nebenberufler: Was du wirklich über Steuern wissen musst – bevor du anfängst

    Kleinunternehmerregelung für Nebenberufler: Was du wirklich über Steuern wissen musst – bevor du anfängst
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    Du willst nebenher Geld verdienen, vielleicht mit digitalen Produkten, Affiliate-Links oder kleinen Dienstleistungen. Und dann taucht die Frage auf: Was ist eigentlich mit der Steuer? Die gute Nachricht zuerst: Die Kleinunternehmerregelung macht den Einstieg für die meisten Nebenberufler deutlich einfacher. Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen, keine komplizierten Voranmeldungen einreichen und kannst trotzdem offiziell Geld verdienen. Was genau dahintersteckt, wann es sinnvoll ist und wo die Grenzen liegen, erkläre ich dir hier konkret.

    Was die Kleinunternehmerregelung für dich bedeutet

    Die Kleinunternehmerregelung ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Der Kern ist einfach: Wer im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und diese auch nicht ans Finanzamt abführen.

    Das bedeutet für Nele, die neben ihrer 30-Stunden-Stelle als Erzieherin einen kleinen Etsy-Shop mit druckbaren Planern betreibt: Sie schreibt Rechnungen ohne Mehrwertsteuer, muss keine Umsatzsteuervoranmeldung machen und hat deutlich weniger Bürokratie. Ihr Gesamtumsatz im ersten Jahr beträgt rund 3.800 Euro. Kein Problem, gut unter der Grenze.

    Wichtig: Die Grenze von 22.000 Euro bezieht sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn. Also auf alles, was du eingenommen hast, bevor du Ausgaben abziehst. Wenn du Produkte verkaufst und dabei Kosten hast, ist dein Gewinn meist deutlich niedriger als dein Umsatz.

    Was sich ändert, wenn du Kleinunternehmer bist

    Du schreibst auf deinen Rechnungen den Hinweis, dass du gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist. Das klingt formell, ist aber in der Praxis nur ein einziger Satz, den du in deine Rechnungsvorlage einbaust.

    • Du stellst Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus, also Netto = Brutto
    • Du gibst keine monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen ab
    • Du kannst keine Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben zurückholen
    • Du gibst weiterhin eine jährliche Einkommenssteuererklärung ab, in der du dein Nebeneinkommen angibst

    Wann lohnt sich der Verzicht auf die Regelbesteuerung?

    Für die meisten Nebenberufler im Einstieg lohnt sich die Kleinunternehmerregelung fast immer. Du hast wenig Aufwand, keine Fristen für Umsatzsteuervoranmeldungen und kannst dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Angebot aufbauen.

    Anders sieht es aus, wenn du hauptsächlich an Geschäftskunden (B2B) verkaufst, die die Vorsteuer selbst abziehen können. In dem Fall kann die Regelbesteuerung für dich sogar vorteilhafter sein, weil du große Anschaffungen wie einen Laptop oder Software dann steuerlich günstiger absetzt. Das ist aber wirklich eine Einzelfallentscheidung, bei der ein Steuerberater sinnvoll ist.

    Gewerbe oder freie Berufe: Was du anmelden musst

    Bevor wir tiefer in die Steuer gehen, müssen wir kurz klären, was du überhaupt anmelden musst. Denn das ist von deiner Tätigkeit abhängig.

    Freie Berufe wie Texter, Journalisten, Übersetzer, Berater oder Coaches müssen kein Gewerbe anmelden. Sie melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an, meistens über einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das reicht.

    Wer hingegen ein Produkt herstellt, auf Plattformen wie Etsy oder eigenen Shops verkauft oder anderweitig gewerblich tätig ist, muss ein Gewerbe anmelden. Das kostet je nach Stadt zwischen 15 und 60 Euro und ist in den meisten Fällen online möglich.

    • Freiberuflich (z.B. Texten, Beratung, Coaching): Fragebogen beim Finanzamt
    • Gewerblich (z.B. Produkte verkaufen, Print on Demand, Affiliate als Hauptquelle): Gewerbeanmeldung + Fragebogen beim Finanzamt
    • In beiden Fällen: Du kannst die Kleinunternehmerregelung beantragen

    Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist der wichtigste Schritt. Dort gibst du an, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Das Finanzamt schickt dir dann eine Steuernummer, die du auf deinen Rechnungen angibst. Fertig.

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    Einkommenssteuer: Das bleibt unabhängig von der Kleinunternehmerregelung

    Hier ist ein Missverständnis, das ich immer wieder sehe: Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nur von der Umsatzsteuer. Nicht von der Einkommenssteuer. Dein Nebeneinkommen musst du trotzdem versteuern.

    Konkret bedeutet das: Am Jahresende trägst du deinen Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit in deine Einkommenssteuererklärung ein. Gewinn ist Einnahmen minus Ausgaben. Wer 4.000 Euro eingenommen hat und 1.200 Euro für Software, Kurse und Hosting ausgegeben hat, versteuert nur noch 2.800 Euro.

    Bis zu einem Jahresgewinn von 410 Euro gibt es sogar eine Kleinunternehmer-Freigrenze bei der Gewerbesteuer. Wer weniger als den Grundfreibetrag als Gesamteinkommen hat (2024: 11.604 Euro), zahlt gar keine Einkommenssteuer. Das trifft aber die wenigsten Nebenberufler, weil ihr Hauptjob diesen Betrag meist schon übersteigt.

    Welche Ausgaben du absetzen kannst

    Betriebsausgaben reduzieren deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Das lohnt sich, auch wenn die Beträge klein wirken.

    AusgabeTypisches Beispiel
    Software & ToolsCanva Pro, ConvertKit, Notion
    WeiterbildungOnline-Kurse, E-Books, Webinare
    Hardware (anteilig)Laptop, Headset, Drucker
    Arbeitsplatz (anteilig)Heimbüro, Schreibtischstuhl
    MarketingPinterest Ads, bezahlte Plugins

    Sandra, die neben ihrer Elternzeit einen kleinen Coaching-Service für Mamas im Wiedereinstieg anbietet, hat im ersten Jahr 3.200 Euro eingenommen und 890 Euro an Ausgaben gehabt. Ihr zu versteuernder Gewinn: 2.310 Euro. Den rechnet das Finanzamt einfach zu ihrem sonstigen Einkommen dazu. Da sie in Elternzeit ist und kaum anderes Einkommen hat, zahlt sie effektiv fast keine Steuer darauf. Kein Stress, keine Angst, nur Klarheit.

    Wenn du planst, nebenher mit Affiliate-Marketing Geld zu verdienen, lies unbedingt auch diesen Artikel: Affiliate-Links rechtlich korrekt kennzeichnen. Denn Affiliate-Einnahmen sind Betriebseinnahmen, die du ebenfalls in der Steuererklärung angeben musst.

    Was passiert, wenn du die Umsatzgrenze überschreitest?

    Das ist der Punkt, den viele unterschätzen. Wenn du im laufenden Jahr merkst, dass du die 50.000-Euro-Grenze knackst, oder rückblickend feststellst, dass du über 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr gemacht hast, musst du im nächsten Jahr zur Regelbesteuerung wechseln.

    Das bedeutet: Du weist ab sofort Umsatzsteuer aus, meldest sie und führst sie ab. Nicht dramatisch, aber ein Schritt, der Vorbereitung braucht. Wer merkt, dass sein Nebenprojekt wirklich wächst, sollte spätestens bei 15.000 bis 18.000 Euro Jahresumsatz anfangen, sich mit einem Steuerberater zu unterhalten oder zumindest ein Buchhaltungstool einzurichten.

    Für alle, die irgendwann den Sprung vom Nebenberuf zum Hauptprojekt erwägen: Vom Nebenprojekt zum Vollzeit-Business zeigt dir, wann das realistisch ist und was du vorher klären solltest.

    Ein gutes einfaches Buchhaltungstool für Kleinunternehmer ist zum Beispiel lexoffice. Es gibt auch eine kostenfreie Basisvariante, mit der du Rechnungen schreiben und Einnahmen festhalten kannst.

    Wer noch tiefer ins Thema Steuern für Selbstständige einsteigen will, findet auf der Website des Bundesfinanzministeriums offizielle und aktuelle Informationen zu allen relevanten Regelungen.

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    Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

    Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt eine Steuererklärung machen?

    Ja. Du musst eine Einkommenssteuererklärung abgeben, sobald dein Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt oder du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielst. Die Anlage S (freiberuflich) oder Anlage G (gewerblich) ist dabei das entscheidende Formular.

    Kann ich die Kleinunternehmerregelung rückwirkend beantragen?

    Nein. Du musst die Regelung zu Beginn deiner Tätigkeit beim Finanzamt angeben, am besten im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Später ist ein Wechsel nur zum Jahresanfang möglich.

    Was passiert, wenn ich nichts anmelde?

    Das Finanzamt erwartet, dass du Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit angibst. Wer das nicht tut, riskiert im ungünstigsten Fall Steuernachzahlungen inklusive Zinsen. Für kleine Beträge passiert oft jahrelang nichts, aber das ändert nichts daran, dass es eine Pflicht ist.

    Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Plattformen wie Etsy oder Digistore24?

    Ja, grundsätzlich schon. Allerdings haben Plattformen eigene Regeln und Steuerausweise. Digistore24 zum Beispiel stellt dir eine Abrechnung aus, aber du bist trotzdem verpflichtet, deine Einnahmen korrekt zu melden. Schau dir die jeweiligen AGB und Steuerhinweise der Plattform genau an.

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